Bericht zur Neukonzeption der öffentlichen Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg Im Rahmen der gesetzlich seit 2002 verankerten Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschule und des Orientierungsplanes für die Kinder dieses Alters soll auch die öffentliche Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg neu gegriffen werden. Am 8.11.05 fand im Landesgesundheitsamt in Stuttgart eine Informationsveranstaltung für die Ärztinnen und Ärzte aus dem schulärztlichen Dienst der Gesundheitsämter über Ziele, Methoden und Verfahren der neukonzipierten öffentlichen Einschulungsuntersuchung statt, die für den Einschulungsjahrgang 2006 an 6 noch zu ermittelnden Gesundheitsämtern in eine Modellphase gehen wird und nach einer Auswertung der sich daraus ergebende Erkenntnisse und Schulung 09/06 für die Einschulung 2007 flächendeckend umgesetzt werden soll. Die Modellphase basiert auf Freiwilligkeit, für 2007 soll rechtzeitig ein Artikelgesetz der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung einen adäquaten rechtlichen Rahmen geben. Hier soll das wichtigste aus dieser Informationsveranstaltung berichtet werden, da es direkt die zukünftige Zusammenarbeit der Waldorfschulärztinnen und –ärzte sowie der Einschulungsgremien an Waldorfschulen mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst, wo sich diese ergibt, betrifft. Die neue Einschulungsuntersuchung soll in zwei Schritten erfolgen; der erste Schritt soll 24-18 Monate vor die Einschulung in die Kindergärten vorverlagert werden, um eine rechtzeitige Förderung bei sich ankündigenden Problemen mit der Schulfähigkeit zu ermöglichen. Es sollen folgende Befunde erfragt und gesichtet werden: U-Heft-Einträge, Impfpaßeinträge, ein sechsseitiger Elternfragebogen (zu Entwicklungsverlauf, Krankheiten, sozialen Rahmenbedingungen, hier zum Beispiel auch Fernsehkonsum, das Strengths and Difficulties Questionaire – Deutsche Fassung), ein Erzieherinnenfragebogen (basierend auf dem Grenzsteinprinzip von Prof. Michaelis aus Tübingen und Teilen des Strengths and Difficulties Questionaire – Deutsche Fassung), es soll ein Sehtest, ein Hörtest und ein Sprachtest (u.a. Breuer-Weuffen) gemacht werden und Gewicht und Größe gemessen werden. Diese Befunde sind von der sozialmedizinischen Assistentin zu sammeln und zu erheben und von der Schulärztin zu werten. Bei auffälligen Befunden soll das Kind von der Schulärztin selber gesehen werden: Falls keine U8 vorliegt, soll das Kind körperlich untersucht werden, ansonsten geht es um eine gezielte Befunderhebung bezüglich der möglicherweise schulfähigkeitsrelevanten Probleme (es wurde geschätzt, daß 10-40% des Jahrganges je nach Örtlichkeit von der Schulärztin selber gesehen werden müssen, für eine Untersuchung wurden vorsichtig 25-30 Minuten veranschlagt). 15 Monate vor der Einschulung soll für die Kinder mit festgestelltem Förderbedarf ein Runder Tisch „schulfähiges Kind“ einberufen werden, an dem die Eltern, die Kindergartenerzieherin und ein Vertreter der zukünftigen Schule und bei Bedarf die Schulärztin (diese ist mindestens durch ihren schriftlichen Befund anwesend) die einzuleitenden Fördermaßnahmen besprechen, die im letzten Kindergartenjahr noch greifen sollen. 3 Monate vor der Einschulung soll die Entwicklungsdokumentation durch die Erzieherinnen aktualisiert werden. Eine Nachuntersuchung durch die Schulärztin findet statt, wenn sich hier Auffälligkeiten ergeben. In der nachfolgenden Diskussion wurde die neue Konzeption prinzipiell begrüßt: Der Aspekt einer rechtzeitigen Förderung sei so besser zu greifen, es werde die Vernetzung zwischen Kindergärten, Schulen und schulärztlichem Dienst verbessert. Ich danke Frau Daniela Krämer, Oberpsychologierätin im Referat Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung des Regierungspräsidiums Stuttgart (daniela.kraemer@rps.bwl.de) für das Gegenlesen dieses Textes. Sie hatte die Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung vorgestellt und wird sie weiter ausarbeiten. Im Dezember 2005 wird sie einen schriftlichen Bericht zur Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung herausgeben. Dr. med. Till Reckert
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